Die „Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände“ sieht sich in der Tradition der vielen Frauenvereine, die sich in den 1910er Jahren gebildet und am 11. März 1916 zur „1. Hauptversammlung des Dortmunder Stadtverbandes für Frauenbestrebungen“ zusammengeschlossen haben.
Die Frauenvereine zu Beginn des 20. Jahrhunderts verband häufig soziales oder auch patriotisches Engagement sowie die Forderung nach Zugang zu Bildung und dem allgemeinen Wahlrecht für Frauen. In den Jahren des ersten Weltkrieges und den folgenden Jahren standen unmittelbare Fragen der sozialen Nothilfe und der Versorgung mit Lebensmitteln sowie der Wirtschaftsberatung für Haushalte und Familien, Arbeitsbeschaffung für Frauen u.a. im Mittelpunkt der Frauenvereine. Mit der Durchsetzung des Wahlrechtes (1918), der Einrichtung von Fürsorgestellen, der Gründung von Wohlfahrtsverbänden und Volkshochschulen wurden grundlegende Anliegen der Frauenvereine in institutionelle und professionelle(re) Strukturen überführt. Der Aufbruch der Frauen in Dortmund war jäh zu Ende mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die Verfolgung von gemeinsamen Interessen an Emanzipation und Gleichberechtigung in Frauenvereinen wurde verboten bzw. unmöglich gemacht.
Nach den Verheerungen der Nazi-Zeit und des zweiten Weltkrieges haben sich Frauenvereine auch in Dortmund (wieder) gegründet und waren wiederum zunächst vor allem damit beschäftigt, Hilfe für Mädchen, Frauen und Familien in unmittelbaren sozialen und ökonomischen Notlagen zu organisieren. 1952 haben sich 24 Frauenorganisationen zur „Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände“ zusammengeschlossen – ein Name, der bis heute gilt.
Mit dem wachsenden Wohlstand haben sich die Interessen der Frauen und ihrer Vereine in Dortmund ausdifferenziert. Effizienter Einsatz von Ressourcen, Verbraucherschutz, Wohnungsbau und Mietrecht, Erwerbsbeteiligung von Frauen und Lohngleichheit, Partizipation in den Parteien, Rente, Alterssicherung und Versorgung, Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung und Vielfalt standen zunehmend im Mittelpunkt der Interessen – und stehen es bis heute bei den Mitgliedsverbänden der Arbeitsgemeinschaft.
